Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen gemäß Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung) Stand: 06.10.2026 Die omvia GmbH ist Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO und Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 GewO. Im Rahmen unserer Beratung zu Versicherungsanlageprodukten und Finanzanlagen informieren wir nachfolgend darüber, wie wir Nachhaltigkeitsaspekte einbeziehen.
1. Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in die Beratung (Art. 3 Abs. 2)
Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, die sich wesentlich negativ auf den Wert einer Anlage auswirken können. Bei der Auswahl von Produktanbietern und Produkten beziehen wir die Informationen ein, die Versicherer und Kapitalverwaltungsgesellschaften zu Nachhaltigkeitsrisiken veröffentlichen. Eine eigene Bewertung oder ein eigenes Rating nehmen wir nicht vor. Anbieter oder Produkte ohne Strategie zu Nachhaltigkeitsrisiken schließen wir nicht grundsätzlich aus. Vor jeder Empfehlung fragen wir Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen ab und berücksichtigen sie bei der Produktauswahl. Sind uns relevante Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf ein empfohlenes Produkt bekannt, weisen wir Sie im Beratungsgespräch darauf hin.
2. Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen (Art. 4 Abs. 5)
Wir berücksichtigen die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren („Principal Adverse Impacts“), soweit Sie im Rahmen Ihrer Nachhaltigkeitspräferenzen deren Berücksichtigung wünschen. Grundlage sind die Angaben der Produktanbieter, insbesondere deren vorvertragliche Informationen und PAI-Erklärungen. Eine eigene Prüfung oder Gewichtung einzelner Indikatoren nehmen wir aufgrund unserer Unternehmensgröße nicht vor. Die Aussagekraft hängt daher von Umfang und Qualität der Herstellerangaben ab.
3. Vergütungspolitik (Art. 5)
Für die Vermittlung erhalten wir Courtagen von den Produktanbietern. Unsere Vergütungspolitik, einschließlich der Vergütung unserer Untervermittler, ist so gestaltet, dass sie keine Anreize setzt, Produkte mit höheren Nachhaltigkeitsrisiken zu empfehlen oder von Ihren Nachhaltigkeitspräferenzen abzuweichen. Maßgeblich für unsere Empfehlung sind ausschließlich Ihr Bedarf und Ihre Präferenzen."
